Schulpflichtmatrik
Schulpflichtmatrik - Anleitung zum Export der Daten
Zur Meldung der schulpflichtigen Kinder müssen die Daten aus der WSDB exportiert und im Portal des BRZ hochgeladen werden.
Vor jedem Export ist zu überprüfen, dass die Schulpflicht betreffende Felder richtig gesetzt sind.
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Personendaten | Geburtsdatum – daraus errechnet sich die Schulpflicht.
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SchülerInnendaten | Frühzeitige Einschulung – das Häkchen muss gesetzt sein, falls ein Kind vor dem sechsten Lebensjahr mit der Schule begonnen hat. In diesem Fall gilt ein anderer Stichtag zur Berechnung der Schulpflicht.
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SchülerInnendaten | Hauptwohnsitz im Ausland – bei AustauschschülerInnen oder AuslandsschülerInnen entfällt die Meldung.
Außerdem sollten die Adressdaten vollständig erfasst sein.
Zum Erstellen des Exports bitte den Menüpunkt Listen > Statistiken > Schulpflichtmatrik aufrufen.
Nach Aufruf des Menüpunktes öffnet sich ein Dialogfenster zum Öffnen bzw. Speichern der Datei. Da es vermehrt zu Problemen mit dem Dateityp führte, wenn die Datei geöffnet und dann erst gespeichert wurde, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
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Im Dialogfenster die Auswahl ‚Datei speichern‘ treffen.
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In den Download-Ordner wechseln und die Datei export.csv nach Wunsch umbenennen und verschieben. Es wird allerdings dazu geraten, Dateien mit SchülerInnendaten nicht auf dem Rechner aufzubewahren, sondern nach dem Upload wieder zu löschen. Gesendete Dateien können über das Portal jederzeit wieder eingesehen werden.
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Die Datei kann auch zur Kontrolle geöffnet werden, sollte aber nicht verändert werden. Jegliche Änderungen sind in der WSDB durchzuführen und danach neu zu exportieren!
Nach dem Export kann direkt zum BRZ-Portal gewechselt werden, wo die exportierte Datei ausgewählt und hochgeladen wird.